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Inverssuche von Telefonnummern <-> ENUM & Whois

In den letzten Tagen wurde in der Presse über die bald (wieder) mögliche Inverssuche von Telefonnummern und den damit zusammenhängenden Datenschutz berichtet. Dieses Thema berührt auch ENUM-Domains nicht unwesentlich.

Bald tritt das neue Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft und schon planen diverse Anbieter und Herausgeber von Telefonauskunftsdiensten die Einführung von Inverssuchen, d.h. die Nennung von Name und Anschrift des Inhabers anhand einer Rufnummer. D.h. die Rufnummer reicht aus und man erhält den Inhaber. Hierzu sind bestimmte Voraussetzungen nötig, insbesondere muß der Kunde der Inverssuche ausdrücklich zustimmen und der Anbieter muß ausdrücklich z.B. aufs Wiederspruchsrecht usw. hinweisen.

Unabhängig von diesen Voraussetzungen möchten wir in diesem Artikel diesbzgl. den Zusammenhang mit ENUM näher beleuchten. Das Thema "Inverssuche" hat nämlich zwei Berührungspunkte:

1) Rufnummernvalidierung

Gibt es solche Auskunftsdienste, wo man eine Nummer reingibt und Adressdaten rausbekommt, könnte man darüber eine Validierung bei der Registrierung einer ENUM-Domain aufbauen (Bevor eine Rufnummer als ENUM-Domain registriert werden kann, muß diese zunächst erstmal validiert werden, sonst könnte ja jeder einfach jede andere Nummer registrieren und Gespräche umleiten).

Eine solche Validierung könnte über einfache Webservices ebenfalls weitestgehend automatisiert ablaufen, zumindest wenn kleinere Abweichungen zwischen den zurückerhaltenen Daten und den eigenen Stammdaten programmiertechnisch sauber und sicher erkannt werden können.

Insbesondere kleinere Provider wären hierdurch nicht mehr z.B. auf bereits in Entstehung befindliche Validierungsagenturen der großen Telekommunikations-Anbieter angewiesen - wenngleich sich eben die Frage stellt ob es nicht noch bessere und günstigere Validierungsverfahren wie z.B. das jüngst vorgestellte Rückrufverfahren gibt.

2) Öffentlicher Whois-Service

Bei Domains ist die Inverssuche eigentlich seit langem etabliert: Durch den öffentlichen Whois-Service z.B. bei .de-Domains bei der Denic und vielen Providern ist es quasi jeden möglich den Eigentümer und technisch Verantwortlichen einer Domain ausfindig zu machen.

Das dies nun in Deutschland auch bei Telefonnummern per Gesetz möglich wird ist, insbesondere bei der Diskussion inwieweit ein Whois-Service für ENUM-Domains unterhalb von +49 sinnvoll und überhaupt rechtens ist, interessant. Durch das Gesetz dürfte der rechtliche Rahmen nun vorgegeben sein und einem öffentlichen Whois-Service dürften von daher keine prinzipellen Steine mehr im Weg liegen - sofern die gleichen Voraussetzungen und Auflagen (Wiederspurchsrecht, Hinweise usw.) von der Denic und den Providern sichergestellt werden.

Umgekehrt könnten ein öffentlicher Whois-Service schnell eine Konkurrenz zu den etablierten Anbieter und Herausgeber von Telefonauskunftsdiensten sein: Warum soll man eine in der Regel kostenpflichtige Mehrwertrufnummer der Anbieter anrufen wenn es die Information auch kostenfrei per Whois gibt ?

Auch wenn hier noch weiter Diskussionsbedarf besteht - der Ruf nach einem Whois-Service wurde bei den teilnehmenden Denic-Mitgliedern auf der öffentlichen ENUM-Mailingliste der Denic schon mehrfach laut und wird sicherlich mit zunehmender ENUM-Domainanzahl und steigenden KK-Anträgen nicht verstummen, denn der Whois-Service wird von Providern insbesondere bei Domainumzügen benötigt um z.B. mit dem bisherigen Provider (Technischer Kontakt) Kontakt aufnehmen zu können.

Hier ist im Rahmen des ENUM-Trial unterhalb der Denic "aktion" nötig: Denn auch ob und wie ein solcher Whois-Service implementiert werden kann sollte nicht nur diskuttiert und auf die lange Bank geschoben werden. Sondern besser, genau wie bei den unterschiedlichen Validierungsverfahren, auch praktisch ausprobiert werden - auch dazu ist der Trial doch da. (br/pty)

07.06.2004



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